
Vorsicht vor Panikmache!
Aktuell herrscht viel Verunsicherung rund um das Thema Barrierefreiheit und das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Leider nutzen einige Unternehmen diese Unsicherheit aus, indem sie Fahrschulen vor angeblichen Abmahnwellen oder hohen Strafen warnen, um so überteuerte „Lösungen“ oder unnötige Dienstleistungen zu verkaufen. Lass dich davon nicht verunsichern! Dieser Artikel soll dir klare Fakten liefern und dir helfen, die Situation für deine Fahrschule realistisch einzuschätzen. Es geht darum, dich umfassend zu informieren, nicht darum, dir Angst zu machen oder dir etwas zu verkaufen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Wen es betrifft und wen nicht
- Verbindliche Verträge direkt abschließt (z.B. der direkte Kauf eines Fahrschulpakets).
- Verbindliche Buchungen von Fahrstunden oder Kursen vornimmst.
- Zahlungen digital abwickelst.
- Ein einfaches Kontaktformular, das lediglich eine E-Mail sendet.
- Oder eine unverbindliche Voranmeldung (auch über externe Skripte wie MAXI oder Degener), die nur der Interessensbekundung dient und keine direkte Buchung oder Bezahlung auslöst.
Wann Größe eine Rolle spielt: Die Ausnahme für Kleinstunternehmen (nur bei relevanten Diensten!)
Sollte deine Fahrschule tatsächlich verbindliche digitale Dienstleistungen (wie oben beschrieben) über die Website anbieten, dann greifen die Größenkriterien des BFSG. Nur dann ist es wichtig, ob du als Kleinstunternehmen giltst. Ein Unternehmen ist ein Kleinstunternehmen, wenn es:
- Weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt,
- einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt.
Informationen zur EU-Definition von Kleinstunternehmen findest du zum Beispiel auf den Seiten der Europäischen Kommission.
Das bedeutet für dich: Wenn du verbindliche digitale Dienstleistungen anbietest, bist du vom BFSG betroffen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
- Du beschäftigst 10 oder mehr Mitarbeiter.
- ODER Dein Jahresumsatz beträgt mehr als 2 Millionen Euro.
Kurz gesagt: Wenn deine Fahrschule keine verbindlichen digitalen Dienstleistungen im Sinne des BFSG anbietet (wie oben erläutert), bist du vom Gesetz nicht betroffen. Solltest du jedoch solche verbindlichen digitalen Dienstleistungen auf deiner Website anbieten, dann greift das Gesetz, es sei denn, du erfüllst beide Kriterien eines Kleinstunternehmens (weniger als 10 Mitarbeiter UND höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz).
Was bedeutet "Barrierefreiheit" für deine Website?
Stell dir vor, deine Fahrschule hätte eine Rampe für Rollstuhlfahrer. Das ist Barrierefreiheit im echten Leben. Auf einer Website bedeutet es, dass alle Menschen – unabhängig von möglichen Einschränkungen – sie uneingeschränkt nutzen und verstehen können. Das schließt ein:
- Menschen mit Sehschwäche oder Blindheit, die zum Beispiel Screenreader nutzen (eine Software, die Bildschirminhalte vorliest).
- Menschen mit Hörschwäche, die Videos ohne Untertitel nicht verstehen.
- Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die zum Beispiel nur die Tastatur statt einer Maus nutzen können.
- Menschen mit Leseschwäche, Konzentrationsproblemen oder kognitiven Einschränkungen, die von klarer Sprache und einfacher Navigation profitieren.
Es geht darum, dass niemand ausgeschlossen wird, der deine Fahrschule online finden oder Kontakt aufnehmen möchte.
Warum Barrierefreiheit trotzdem eine kluge Entscheidung für deine Fahrschule ist
- Jeden erreichen: Mehr potenzielle Kunden!
Denk an potenzielle Fahrschüler mit Seh- oder Hörschwäche.
Auch Eltern oder Großeltern, die den Führerschein für ihre Kinder finanzieren, könnten auf Barrieren stoßen.
Eine barrierefreie Website öffnet deine Türen für alle und erweitert deine Zielgruppe auf Menschen, die du sonst vielleicht verlieren würdest. - Stärkeres Image und Wettbewerbsvorteil:
Zeige, dass deine Fahrschule modern, kundenorientiert und inklusiv ist. Das schafft Vertrauen und hebt dich von Mitbewerbern ab, die sich noch nicht mit dem Thema befasst haben. - Bessere Sichtbarkeit bei Google:
Suchmaschinen wie Google legen großen Wert auf Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit. Eine barrierefreie Website kann sich positiv auf dein Ranking auswirken, sodass du besser gefunden wirst. - Zukunftssicherheit:
Die Gesellschaft wird immer digitaler und inklusiver. Was heute eine „Empfehlung“ ist, kann morgen zum allgemeinen Standard oder sogar zu einer Pflicht werden. Wer jetzt handelt, ist bestens vorbereitet.
Kurzum:
Die Barrierefreiheit deiner Fahrschul-Website ist für die meisten Fahrschulen keine unmittelbare gesetzliche Pflicht, sondern eine strategische Investition. Sie erhöht deine Reichweite, stärkt dein Image und ermöglicht es allen Menschen, deine Leistungen unkompliziert zu finden und in Anspruch zu nehmen. Mach deine Fahrschule fit für die digitale Zukunft – für jeden!
Hast du noch Fragen zu diesem Thema?
Wir erstellen Websites individuell für Fahrschulen und ihre Kundengruppen. Die Zufriedenheit der Website-Besucher ist für uns ein besonders wichtiges Thema. Solltest du in Bezug auf dieses Thema Unterstützung benötigen – wir sind gern da für unsere Kunden und die, die es werden wollen.