E-Mails als Werbemittel für Fahrschulen

Follow-Up Email an Motorrad-Fahrschüler Stufenführerschein

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Lesedauer 5 Minuten

Die meisten von uns mögen keine E-Mails, schon gar nicht, wenn Werbung darin enthalten ist. Das Postfach quillt über, und mitunter fällt es vielen schwer, die wichtigen Nachrichten von den unwichtigen zu unterscheiden. Der Ruf von E-Mail-Marketing ist daher schlechter als die Ergebnisse.

Gute Anlässe für den Versand von E-Mails

Es gibt viele Anlässe, zu denen es sich lohnt, E-Mails zu versenden:

  • der obligatorische Gruß zum Geburtstag
  • Weihnachten und Neujahr
  • Die Zwei-Jahres-Frist für Aufstocker beim Zweirad-Führerschein ist abgelaufen 
  • Probezeit ist abgelaufen
  • Wichtige Änderungen in der StVO

E-Mails sind eine der preiswertesten Werbemaßnahmen

Abgesehen vom Arbeitsaufwand kosten dich E-Mails sehr wenig Geld, wenn du die Abwicklung über dein eigenes Office-Programm (Microsoft Office, LibreOffice) vornehmen möchtest. Der Versand ist in den Gebühren deiner Flatrate enthalten. Für die Software hast du bereits eine Lizenz erworben.

Sollten dir die Funktionalitäten von Outlook oder dem von dir genutzten Mail-Programm nicht ausreichen, stehen dir professionelle andere Newsletter-Dienste zur Verfügung, die auch nicht unerschwinglich, aber mit regelmäßigen monatlichen Kosten verbunden sind.

Wichtig: Beachtung der DSGVO

Es ist notwendig, dass du all deine Werbemaßnahmen gesetzeskonform (unter Einhaltung der DSGVO) durchführst. Deine Fahrschüler müssen dir vorher eine ausdrückliche Genehmigung erteilt haben müssen, damit du sie überhaupt anschreiben darfst. Auch musst du bereits im Rahmen dieser Einwilligung unbedingt darauf hinweisen, dass diese Genehmigung jederzeit widerrufen werden kann!

Sollten dir die Funktionalitäten von Outlook oder dem von dir genutzten Mail-Programm nicht ausreichen, stehen dir professionelle andere Newsletter-Dienste zur Verfügung, die auch nicht unerschwinglich, aber mit regelmäßigen monatlichen Kosten verbunden sind.

In der E-Mail selbst solltest du erneut unbedingt den Hinweis unterbringen, dass dieser Newsletter / diese Info-Mail jederzeit abbestellt werden kann.

Spätestens seit den aktuellen Turbulenzen rund um Google Web Fonts ist die DSGVO wieder in aller Munde. Verstöße können kostspielig sein. Wir erklären dir, worauf du zu achten hast.

"Tell A Friend"-Emails

Gleiches gilt auch, wenn du beabsichtigst, von deinen Fahrschülern E-Mail-Adresse ihrer Freunde oder Kollegen einzusammeln, um diese dann anzuschreiben. Bedenke: Diese haben dir keine ausdrückliche Einwilligung erteilt! Daher entspricht dieses Vorgehen nicht den Vorgaben der DSGVO und ist abmahnfähig, weil sie als unzumutbare Belästigung aufgefasst werden kann. Klar, jeder soll und möchte selbst entscheiden. Das hat der BGH so entschieden.

Je besser die Daten, desto besser die Ergebnisse

Je besser du deine Daten pflegst, desto interessanter kannst du die Inhalte deiner E-Mails verfassen und gestalten, damit sie von deinen Adressaten auch als interessant und relevant wahrgenommen werden. Du als Fahrlehrer führst ohne Ende Gespräche mit deinen Fahrschülern. Dabei fällt das eine oder andere Detail, dass du dir vielleicht notieren solltest. Du wirst dich wundern, wie angenehm du auffällst, wenn du dich an solche Dinge noch „erinnern“ kannst. Das schafft Sympathie, Vertrauen – und vielleicht Folgeschüler oder Weiterempfehlungen.

Synchronisiere deine E-Mails mit deinen Blog-Beiträgen

In einem anderen Artikel haben wir bereits darauf hingewiesen, dass wir gerade bei Fahrschulen einen Fahrschul-Blog für mehr als sinnvoll halten. Es ist nicht deine Pflicht, aber es ist sehr sympathisch von dir, wenn du deine Fahrschüler auch dann noch mit aktuellen Informationen rund um den Straßenverkehr versorgst, wenn sie keine zahlenden Kunden mehr sind. Das Eigenengagement, sich wichtige Informationen über Änderungen in der Gesetzeslage zu beschaffen, dürfte bei den meisten als eher gering eingestuft werden. Umso angenehmer ist es, wenn du als Fahrlehrer deine Ex-Schüler darauf hinweist. Auf diese Weise sorgst du dafür, dass du a) im Gespräch bleibst und b) deine Ehemaligen weiterhin sicher auf der Straße unterwegs sind.

Wenn du ohnehin einen Blog betreibst, dann stehen dir diese Inhalte auch bereits zur Verfügung. Du musst das Rad nicht neu erfinden, sondern wechselst lediglich das Medium.

Vielleicht schaffst du es so auch, neue Besucher auf deine Website zu lotsen. Mehr Besucher, die eine Zeit dort verbringen, wird dich auch in den Suchergebnissen bei Google Stück für Stück nach vorne bringen.

Fahrlehrer sind keine Blogger und sollen auch keine werden. Dennoch hast du mit einem Blog in Verbindung mit deinem Theorieplaner eine perfekte Möglichkeit, Lernmittel und Besuche auf der Website miteinander zu kombinieren – eine perfekte Symbiose.

Nicht ständig verkaufen wollen!

Wie reagierst du auf E-Mails, in denen man dir was verkaufen möchte? Wenn der Absender nicht gerade genau den Zeitpunkt getroffen hat, in dem du ohnehin nach einem Produkt oder einer Dienstleistung recherchierst, dann wird eine solche E-Mail ratzfatz im Papierkorb landen. Daher geh sorgsam mit Angeboten um. Die Regel lautet: Information ist die Eingangstür – verkaufen kannst du, wenn du eingetreten bist. Aber nicht penetrant, sondern mit Bedacht. Daher empfehlen wir dir, nicht mehr als 25 % Werbe-Inhalte zu versenden. So sorgst du dafür, dass dir die Einwilligung zum E-Mail-Versand nicht entzogen wird und du nicht im Spam-Ordner landest.

Deine Angebote sind für deine Mitbewerber nicht offen zugänglich!

Was du per E-Mail schreibst, weißt zunächst nur du und dein Fahrschüler (solange er nicht mit der E-Mail zur Konkurrenz geht). All deine Informationen sind vor den Blicken ungewünschter Betrachter weitestgehend geschützt. Natürlich musst du dich auch hier an das Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer halten. Dennoch hat es seine strategischen Vorteile, nicht gleich bei jeder Werbemaßnahme „entdeckt“ zu werden.

Gibt’s noch weitere Dinge, die ich dazu wissen sollte? – Sicherlich.
Natürlich geben wir Wissen und Erfahrungen gern weiter. Für alle unsere Kunden (und die es werden wollen) gern im Rahmen einer persönlichen Beratung.

Bildnachweis:

© gioiak2

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